“Probability of default” and non-IRB PDs

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Frage-Antwort-Auslegung zu AnaCredit aus dem AnaCredit Reporting Manual Teil II mit dem Schwerpunkt auf der Datenattribute „Probability of default“ (PD), veröffentlicht am 14.10.2021 unter der Question ID 2021/0005. Das Dokument klärt, dass unter AnaCredit ausschließlich Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) zu melden sind, die gemäß dem internen Ratings-basierten Ansatz (IRB-Ansatz) für Kreditrisiken nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) bestimmt wurden. Es verweist ausdrücklich auf die Artikel 160, 163, 179 und 180 der CRR als rechtliche Grundlage für die Definition und Ermittlung dieser IRB-PDs. Nicht gemäß IRB-Ansatz genehmigte PD-Werte („non-IRB PDs“) dürfen nicht unter dem AnaCredit-Attribut „Probability of default“ gemeldet werden. Die Meldepflicht für diese Datenattribute besteht nur für meldende Institute, die den IRB-Ansatz anwenden, und nur für Schuldner bzw. Sicherungsgeber, für die IRB-PDs von den zuständigen Behörden genehmigt wurden. Institute, die ausschließlich den Standardansatz für Kreditrisiken anwenden, sollen dieses Attribut nicht melden. Banken mit Mischansätzen (IRB für einen Teil der Exposures, Standardansatz für andere) müssen die PD nur für jene Schuldner/Sicherungsgeber berichten, für die IRB-PDs vorliegen; für alle anderen Fälle gilt die Datenattribute als „nicht anwendbar“. Das Dokument stellt klar, dass in Fällen ohne IRB-PD kein Wert zur „Probability of default“ zu berichten ist und daher kein Eintrag im Counterparty-Risk-Datensatz erfolgt; zur Veranschaulichung wird auf Beispiel 77 in Abschnitt 11.1.1 Teil II des AnaCredit Reporting Manual verwiesen.