Reporting of “end date of interest-only period”

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Frage-Antwort-Text aus dem AnaCredit Manual, Teil II „Reporting examples“, veröffentlicht von der Europäischen Zentralbank am 24.01.2018 (Question ID 2018/0005). Der Text behandelt das Datenattribut „End date of interest-only period“ im Kontext von Krediten sowie deren Preis- und sonstigen Bedingungen. Er erläutert, wie das Enddatum einer Zinszahlungs-only-Periode zu melden ist, insbesondere bei Instrumenten mit mehreren Zinszahlungs-only-Phasen über die Laufzeit. Grundsätzlich ist auf den Meldestichtag das Enddatum der aktuellen interest-only-Periode zu melden; wenn eine solche Periode bereits beendet ist, aber am Stichtag keine interest-only-Phase vorliegt, ist das Enddatum der letzten abgeschlossenen Periode zu melden. Wenn das Instrument am Meldestichtag noch nie interest-only war, ist „Non-applicable“ zu berichten, auch wenn eine solche Periode erst zukünftig beginnt. Anhand eines fünfjährigen Instruments mit interest-only-Perioden im zweiten und vierten Jahr wird die praktische Anwendung illustriert, inklusive der Meldung von „Non-applicable“ vor Beginn und der fortgeltenden früheren Enddaten nach Abschluss der jeweiligen Zinszahlungs-only-Phasen. Zudem wird auf eine verwandte Frage zu „Instruments regarded as interest-only“ verwiesen und es werden die Kontaktdaten der EZB-Kommunikationsabteilung angegeben.