Treatment of credit limit denominated in a currency other than the currency of the instrument
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte AnaCredit‑FAQ mit der Frage-ID 2018/0017, datiert auf den 24.01.2018 und bezogen auf Teil II des AnaCredit Manuals. Das Dokument behandelt die Meldung von Kreditlimiten, insbesondere wenn diese in einer anderen Währung als das jeweilige Instrument denominiert sind, sowie Themen wie Kredit-Cross-Limit-Strukturen, Multi-Produkt-Strukturen, außerbilanzielle Positionen und Kreditkonditionen. Es stellt klar, dass AnaCredit grundsätzlich keine Kreditlimite als solche erhebt, sondern nur außerbilanzielle Beträge, soweit zusätzliche Mittel für den Schuldner aus dem Instrument abrufbar sind. Hierzu sind verfügbare Mittel instrumentbezogen – gegebenenfalls über eine Zuteilung – als außerbilanzielle Beträge zu melden. Es wird auf weiterführende Ausführungen zur Meldung von Instrumenten mit außerbilanziellen Beträgen in Abschnitt 4.6.3 von Teil I und Abschnitt 3 von Teil III des AnaCredit Manuals verwiesen. Unabhängig von der Währung des Instruments oder einer übergeordneten Kreditlinie ist stets zu bestimmen, in welchem Umfang der Schuldner per Meldestichtag zusätzliche Mittel aus dem Instrument ziehen kann; dieser Umfang ist der außerbilanzielle Betrag. Alle Beträge, einschließlich der außerbilanziellen, sind für AnaCredit in Euro zu melden, gegebenenfalls nach Währungsumrechnung, auch wenn die übergeordnete Kreditlinie mehrere Instrumente in unterschiedlichen Währungen umfasst. Am Ende werden verwandte Fragen zu außerbilanziellen Posten, Commitment Amount und Multi-Produkt-Fazilitäten genannt sowie die Kontaktangaben der EZB-Kommunikationsabteilung aufgeführt.