The reporting of loans granted to embassies

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine im AnaCredit Reporting Manual (Teil II) veröffentlichte FAQ-Antwort der EZB vom 31.01.2020 (Frage-ID 2020/0007) zur Meldung von Krediten an Botschaften und Konsulate. Das Dokument behandelt Gegenpartei-Referenzdaten und spezielle Kategorien von Gegenparteien, insbesondere die Datenattribute „Adresse: Land“ und „Head office undertaking identifier“. Es erläutert, dass Botschaften und Konsulate, soweit sie selbst Verbindlichkeiten eingehen und Verträge abschließen können (z. B. Kreditaufnahme), als Gegenparteien in AnaCredit zu melden sind. Sie werden dabei ähnlich wie Auslandszweigstellen behandelt, wobei ein eigener Gegenparteien-Identifier sowie zusätzlich der Head-office-Identifier für den entsendenden Staat bzw. den Sektor „general government“ zu erfassen ist (Verweis auf Abschnitt 12.2.2 des Reporting Manuals Teil II). Als „address: country“ ist immer der Aufnahmestaat zu melden, in dem die Botschaft bzw. das Konsulat ansässig ist und seine Tätigkeit ausübt. Zugleich stellt das Dokument klar, dass Botschaften und Konsulate dem institutionellen Sektor „Zentralstaat“ innerhalb des öffentlichen Sektors zuzuordnen sind, der alle von der Regierung kontrollierten Einheiten mit Inlandsansässigkeit umfasst.