Clarification regarding the granularity of minimum reserve deposits at central banks reported to AnaCredit

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Klärungsdokument (Q&A) der Europäischen Zentralbank im Rahmen des AnaCredit Manuals, Teil II, veröffentlicht am 29.06.2018 mit der Question ID 2018/0035. Der Gegenstand sind Sichtguthaben, Einlagen und Überziehungen auf Konten, die als Mindestreserveeinlagen bei Zentralbanken dienen und an AnaCredit zu melden sind. Das Dokument erläutert, wie diese Mindestreserveeinlagen granular als Instrumente zu berichten sind. Unter Bezug auf Abschnitt 4.1.2 von Teil I des AnaCredit Manuals wird der Instrumentenbegriff („spezifische Instanz von Kredit unter einem Vertrag mit bestimmten Merkmalen“) herangezogen, um die Abgrenzung zu erklären. Die zentrale Unterscheidung erfolgt danach, ob die Gelder auf einem oder auf mehreren Konten bei der Zentralbank gehalten werden. Werden die Mittel in separaten Konten geführt, sind die Einlagen als separate Instrumente in AnaCredit zu melden. Werden die Mittel unter demselben Konto gehalten, handelt es sich typischerweise um ein einziges Instrument, wobei der Zinssatz unter Berücksichtigung der Erläuterungen in Abschnitt 4.4.1 auf Seite 65 von Teil II des AnaCredit Manuals zu berichten ist. Das Dokument verweist zusätzlich auf eine verwandte Frage zur Meldung von Nostro-/Vostro-Konten und nennt die Kontaktdaten der EZB für Rückfragen sowie die Erlaubnis zur Vervielfältigung bei Quellenangabe.