Instruments regarded as interest-only

23.10.2026

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um eine im Rahmen des AnaCredit Manuals (Teil II) veröffentlichte ECB‑Auslegungsfrage (Question ID 2018/0006) vom 24.01.2018 zum Thema „Loans price and other conditions“. Das Dokument betrifft insbesondere die Datenattribute „End date of interest-only period“ und „Payment frequency“. Es klärt, unter welchen Bedingungen ein Instrument als „interest-only“ zu melden ist, wenn Zins- und Tilgungszahlungen in unterschiedlicher Frequenz vertraglich festgelegt sind (z.B. monatliche Zins- und vierteljährliche Tilgungszahlungen). Entscheidend ist, dass der Vertrag ausdrücklich eine Periode vorsieht, in der ausschließlich Zinsen gezahlt werden; die bloße Tatsache unterschiedlicher Zahlungsfrequenzen für Zins und Tilgung reicht nicht aus. Fehlen solche expliziten Vertragsbestimmungen, gilt ein Instrument an keinem Meldestichtag als „interest-only“, selbst wenn es faktisch Perioden mit reinen Zinszahlungen gibt. Fällt ein Meldestichtag in eine vertragliche Interest-only-Periode, ist – sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht – das Enddatum dieser Periode das Datum der letzten Zinszahlung innerhalb dieser Interest-only-Phase. Unerheblich für die Einstufung sind sowohl die Frage, ob der Kapitalbetrag während der Interest-only-Periode unverändert bleibt, als auch ob der Schuldner die fälligen Zinszahlungen tatsächlich leistet.