Clarification regarding the type of protection value
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Klärung („Clarification“) der Europäischen Zentralbank zu einem spezifischen Datenattribut im AnaCredit-Reporting, veröffentlicht am 29.06.2018 unter der Question ID 2018/0027. Das Dokument bezieht sich auf Teil II des AnaCredit Reporting Manuals und behandelt das Datenattribut „Type of protection value“ für Sicherheiten, insbesondere Immobilien. Es erläutert, dass der Typ des Schutzwertes angibt, welche Art des gemeldeten Wertes der Sicherheiten („protection value“) vorliegt. Für Immobilien wird klargestellt, dass entweder Marktwert oder langfristig nachhaltiger Wert zu melden ist, wobei der Marktwert dem Fair Value entspricht und der langfristig nachhaltige Wert auf einer vorsichtigen Beurteilung der Immobilie unter Berücksichtigung langfristiger Aspekte beruht. Die Entscheidung, welcher Typ zu melden ist, hängt vom Umfang und Ziel der Bewertung ab: zielt die Bewertung auf einen Spot-Wert unter Berücksichtigung der Marktbedingungen, ist „Marktwert“ zu melden. Zielt die Bewertung auf einen Wert, der Marktwert ohne Berücksichtigung zyklischer Faktoren abbildet, ist „langfristig nachhaltiger Wert“ zu verwenden. Wenn der Wert ohne Einbeziehung von Marktbedingungen ermittelt wird (z. B. Produktionskosten), ist „other protection value“ als Typ zu berichten. Das Dokument verweist auf Abschnitt 9.4.5 von Teil II des Manuals sowie auf eine verwandte Frage zu „Baskets of protection and the protection type“ und enthält die Kontaktdaten der EZB-Kommunikationsabteilung.