Nostro/vostro accounts between different institutional units of the same credit institution

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte FAQ‑Antwort im Rahmen des AnaCredit Manuals, Teil II, mit der Question ID 2018/0015 und dem Veröffentlichungsdatum 24.01.2018. Der Text behandelt die AnaCredit‑Meldepflicht für Nostro-/Vostro-Konten zwischen verschiedenen institutionellen Einheiten derselben Kreditinstitution. Er stellt klar, dass jedes Instrument im Sinne von Artikel 1(23) der AnaCredit-Verordnung, das zwischen unterschiedlichen Gegenparteien besteht, grundsätzlich meldepflichtig ist. Ein Nostro-/Vostro-Konto mit Sollsaldo gilt dabei typischerweise als Instrument nach Artikel 1(23) und ist zu melden. Nostro-/Vostro-Konten zwischen unterschiedlichen institutionellen Einheiten derselben Bank sind zu melden, sofern diese Einheiten als unterschiedliche Gegenparteien anzusehen sind. Der Kontosaldo bestimmt dabei, welche Einheit als Gläubiger und welche als Schuldner zu berichten ist. Das Dokument illustriert dies anhand eines Beispiels mit einer Hauptstelle und einer Auslandszweigstelle, bei dem je nach Kontostand abwechselnd die Hauptstelle oder die Auslandszweigstelle als Gläubiger bzw. Schuldner und Servicer an AnaCredit zu melden sind. Zudem verweist der Text auf eine verwandte Frage zur Meldung von Nostro-/Vostro-Konten und gibt die Kontaktdaten der EZB für Rückfragen an.