Memorandum of Understanding
Zusammenfassung
Dieses Dokument ist ein vom Europäischen Zentralbank-System koordiniertes Memorandum of Understanding (MoU) aus April 2010 über den Informationsaustausch zwischen nationalen zentralen Kreditregistern (Central Credit Registers, CCRs). Es wird von mehreren nationalen Zentralbanken (u. a. Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Rumänien) unterzeichnet und enthält Anhänge, die zuletzt im Januar 2012 aktualisiert wurden. Das MoU definiert zentrale Begriffe (z. B. CCR, meldende Institute, Ad-hoc-Anfragen, Cash- und zugesagte Kredite, Resident/Nicht-Resident) und legt als Ziel fest, den meldenden Instituten eine vollständigere Übersicht über die Verschuldung von Kreditnehmern zu ermöglichen, einschließlich grenzüberschreitender Engagements. Es beschreibt die Bedingungen für den regelmäßigen Datenaustausch und Ad-hoc-Anfragen (Schwellenwert mindestens 25.000 EUR), die Aufschlüsselung der Gesamtverschuldung in „cash credits“ und „commitment credits“ sowie die Pflicht, die Herkunft der Daten aus den einzelnen CCRs kenntlich zu machen. Weitere Abschnitte regeln die Speicherung der Daten, die Vermeidung von Doppelmeldungen, den Zugang von Kreditnehmern und Aufsichtsbehörden zu den Daten sowie Verfahren zur Berichtigung fehlerhafter Informationen. Das MoU enthält Bestimmungen zu Datenschutz, Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis und sieht vor, dass Daten nur für Aufsichts-, statistische und Forschungszwecke in aggregierter oder anonymisierter Form genutzt werden dürfen. Es wird ausdrücklich als rechtlich nicht bindend beschrieben, sieht aber eine Kontaktliste, regelmäßige Überprüfungen, die Möglichkeit zusätzlicher Parteien, Regeln für Länder mit rechtlichen Hindernissen und eine technische Übergangsphase von bis zu 24 Monaten vor. Die Anhänge 1 bis 4 vergleichen die wichtigsten Merkmale der beteiligten CCRs (z. B. Arten von Meldern und Kreditnehmern, Arten von gemeldeten Krediten, Meldeschwellen, Frequenz und Entgeltregeln der Rückmeldungen, Zugangsrechte der Kreditnehmer und Bedingungen für Ad-hoc-Anfragen) und nennen vorhandene nationale Rechtshemmnisse beim Informationsaustausch.