Spread/margin for fixed interest rate instruments
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Dokument mit Fragen und Antworten zur AnaCredit-Berichterstattung, veröffentlicht von der Europäischen Zentralbank, das sich auf Teil II des AnaCredit Manuals bezieht. Die Frage (ID 2017/0011, veröffentlicht am 09.08.2017) betrifft die Einstufung von Krediten nach Zinsart (fest, variabel, gemischt) sowie die Meldepflicht für „interest rate spread/margin“ und „reference rate“. Das Dokument definiert variable Zinsinstrumente als solche, bei denen der Zinssatz auf Basis eines Referenzzinssatzes (z. B. EURIBOR oder LIBOR) zu bestimmten Fixing-Terminen festgelegt wird und bei Vertragsabschluss die zukünftigen Zinszahlungen über die gesamte Laufzeit für Gläubiger und Schuldner nicht bekannt sind. Demgegenüber werden Instrumente als Festzins eingestuft, wenn die zukünftigen Zinssätze über die Laufzeit entweder vollständig bekannt oder bereits bei Abschluss in ihrer späteren Anpassung bekannt sind. Instrumente, die sowohl feste als auch variable Zinsphasen aufweisen, werden als „mixed“ klassifiziert. Anhand eines Beispiels wird erläutert, dass ein Darlehen mit einem zunächst fest vereinbarten Jahreszins, der aber jährlich nach einer EURIBOR-plus-Spanne-Formel neu festgesetzt wird, als variabel zu melden ist. Zentral ist die Klarstellung, dass die Datenattribute „reference rate“ und „interest rate spread/margin“ nicht zu berichten sind, wenn die Zinsart „fixed“ ist, was laut Dokument mit Teil II des AnaCredit Manuals (Seite 48, Zeilen 21-22) übereinstimmt.