Treatment of treasury products in AnaCredit
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein von der Europäischen Zentralbank veröffentlichtes AnaCredit‑Auslegungsdokument (Q&A) zur Behandlung von Treasury‑Produkten im Rahmen der AnaCredit‑Meldung. Die Frage mit der ID 2018/0021 wurde am 24.01.2018 publiziert und bezieht sich auf Teil II des AnaCredit‑Manuals, Datenattribut „Type of instrument“. Das Dokument klärt, dass bestimmte Treasury‑Produkte wie Devisenkreditexposures, Zinsswaps und Staatsanleihen laut Manual zwar nicht unter „other loans“ fallen, dies aber nicht bedeutet, dass alle Treasury‑Produkte grundsätzlich außerhalb des AnaCredit‑Meldeumfangs liegen. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Instrument die Definition in Artikel 1(23) der AnaCredit‑Verordnung erfüllt; ist dies der Fall, fällt es in den Meldeumfang, unabhängig von einer abweichenden Marktterminologie. Explizit wird hervorgehoben, dass Treasury‑Produkte wie Reverse Repos oder kurzfristige Kredite an Banken oder Regierungen meldepflichtig sind und unter dem jeweils passenden Instrumententyp (z. B. „reverse repurchase agreements“) zu erfassen sind. Das Dokument verweist auf eine verwandte Frage zur Behandlung von Bargeld, das als Sicherheiten gestellt wird, und nennt die Kontaktdaten der EZB‑Generaldirektion Kommunikation für Rückfragen.