Protection value for financial guarantees
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine im AnaCredit‑Kontext veröffentlichte Klarstellung der Europäischen Zentralbank zur Dateneigenschaft „Protection value“ (Schutzwert) für finanzielle Garantien. Das Dokument ist als Frage‑Antwort‑Text (Question ID 2018/0028) ausgestaltet und am 29.06.2018 veröffentlicht worden. Es bezieht sich explizit auf Teil II des AnaCredit Reporting Manual, insbesondere auf Abschnitt 9.4.4 und Tabelle 110. Thematisch geht es um Schutzpositionen in AnaCredit und darum, wie der Schutzwert bei Instrumenten mit finanziellen Garantien zu melden ist, wenn die Garantie einen prozentualen Anteil des ausstehenden Nominalbetrags und nicht einen absoluten Betrag absichert. Die EZB stellt klar, dass der Schutzwert auf der neuesten Bewertung vor dem Melde‑Stichtag basiert und bei Schutzinstrumenten zum Nominalbetrag auf den Zeitpunkt der letzten Änderung des Nominalbetrags abstellt. Tabelle 110 wird zitiert mit der Aussage, dass bei finanziellen Garantien (außer Kreditderivaten) der Schutzwert typischerweise dem Nominalbetrag entspricht. Aus den vertraglichen Bedingungen folgt laut Dokument, dass der Schutzwert anzupassen ist, wenn die Garantie nur einen Teil der Forderung (als Prozentsatz) sichert und der besicherte Kredit getilgt wird, d. h. der Schutzwert wird laufend mit der Rückzahlung des Kapitals aktualisiert. Das Dokument verweist zudem auf eine verwandte Frage zur „Clarification regarding the type of protection value“ und enthält die Kontaktangaben der EZB‑Generaldirektion Kommunikation sowie einen Hinweis zur zulässigen Vervielfältigung bei Quellenangabe.