Sale of non-performing loans to a third party
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine AnaCredit‑Q&A‑Klarstellung der Europäischen Zentralbank zu einem Beispiel im AnaCredit Manual, Teil II, Abschnitt 4.4.3 (Beispiel 13), veröffentlicht am 24.01.2018. Das Dokument behandelt die Meldung eines notleidenden Kredits (Ins#3), der von Bank#B am 15. Oktober vollständig an einen Dritten (BUYER#T) verkauft wird, wobei der Käufer 15 % des Nominalbetrags zahlt und Bank#B den Rest abschreibt. Es wird klargestellt, dass Beispiel 13 im Manual die Behandlung von abgeschriebenen Instrumenten nicht korrekt wiedergibt und dass die allgemeinen Erläuterungen in Abschnitt 3.1.6 Teil II sowie die Q&A‑Fragen 2 und 3 vorrangig sind. Nach dem Verkauf gilt für Bank#B eine erweiterte Quartalsendmeldung: Es werden nur das Finanzdaten‑ und das Buchhaltungsdaten‑Set gemeldet, nicht jedoch das Gegenpartei‑Instrument‑Set und die übrigen Datensätze. Im erweiterten Berichtszeitraum ist der ausstehende Nominalbetrag aus Sicht von Bank#B konventionsgemäß 0 €, und der „transferred amount“ wird als „nicht anwendbar“ gemeldet; das Finanzdatenset wird für 31.10., 30.11. und 31.12.2018 berichtet und danach nicht mehr. Im Buchhaltungsdatenset werden zum 31.12.2018 kumulierte Abschreibungen von 85.000 € und kumulierte Rückflüsse seit Ausfall von mindestens 15.000 € gemeldet. Hervorgehoben wird, dass die Verpflichtung zur Meldung im erweiterten Zeitraum durch die Abschreibung ausgelöst wird, unabhängig davon, ob der Käufer ein Kreditinstitut ist, und dass die Beträge für „outstanding nominal amount“ und „transferred amount“ in der überarbeiteten Fassung konventionsgemäß 0 bzw. „nicht anwendbar“ sind.