Type of instrument in the case of credit extended to investment firms
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine AnaCredit-Frage-und-Antwort (Q&A) der EZB mit der Frage-ID 2021/0004, veröffentlicht am 25.06.2021, die sich auf Teil II des AnaCredit Manuals und das Datenattribut „Type of instrument“ bezieht. Das Dokument bietet allgemeine Klarstellungen zur Instrumentenart bei Krediten an Wertpapierfirmen, insbesondere solchen, die als Kreditinstitute zugelassen sind. Es verweist auf die sektorale Einstufung von Wertpapierfirmen nach Artikel 4(1)(1)(a) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), geändert durch Artikel 62(3)(a) der Verordnung (EU) 2019/2033, und die Zuordnung zum Sektor S.125 „Other financial intermediaries“ im Falle nicht-monetärer Finanzinstitute. Die Antwort stellt klar, dass „deposits other than reverse repurchase agreements“ gemäß AnaCredit Manual Teil II, Abschnitt 3.4.1, nur für Einlagen oder Kredite gegenüber monetären Finanzinstituten (MFIs) zu verwenden ist, also Schuldnern im Sektor Zentralbanken, Kreditinstitute, Einlagenkörperschaften außer Kreditinstituten oder Geldmarktfonds. Wertpapierfirmen, auch wenn sie als Kreditinstitute zugelassen sind, die kein Geschäft nach Artikel 4(1)(1)(a) CRR betreiben, werden nicht als „deposit-taking corporations“ (Sektor S.122) und damit nicht als MFIs eingestuft. Kredite an solche nicht-MFI-Kreditinstitute dürfen daher in AnaCredit nicht als „deposits“ klassifiziert werden. Dagegen sind Kredite (außer Reverse-Repo-Geschäften) an Wertpapierfirmen, die sowohl unter Artikel 4(1)(1)(a) als auch Artikel 4(1)(1)(b) CRR tätig sind und als MFI-Kreditinstitute im Sektor S.122 gelten, als „deposits other than reverse repurchase agreements“ zu melden. Das Dokument verweist zudem auf verwandte Fragen zur Behandlung und Sektorklassifikation von Wertpapierfirmen als Kreditinstitute unter AnaCredit.