Reporting covered bond transactions under AnaCredit
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein vom Europäischen Zentralbank-System veröffentlichtes AnaCredit-Q&A-Dokument (Frage-ID 2020/0008, Veröffentlichungsdatum 31.01.2020) mit allgemeinen Klarstellungen zur Meldung von verkauften bzw. übertragenen Krediten im Zusammenhang mit Covered-Bond-Transaktionen. Das Dokument bezieht sich auf das AnaCredit Reporting Manual, insbesondere Teil I und Teil III (Abschnitt 6.2.4), und konkret auf in Italien beobachtete Strukturen, bei denen der Originator sowohl den zugrunde liegenden Kreditpool „vollständig anerkannt“ als auch das Darlehen an die Zweckgesellschaft (SPV/FVC) „vollständig ausgebucht“ meldet. Es erläutert zunächst, was Covered Bonds sind, wie sie sich strukturell von Verbriefungen unterscheiden und wie der Deckungsstock (Cover Pool) in den verschiedenen Mitgliedstaaten rechtlich abgesondert wird (Deckungsregister vs. Übertragung an eine SPV, keine Absonderung in Spanien). Anschließend werden die Meldepflichten unter AnaCredit für Covered-Bond-Strukturen dargestellt, gegliedert nach zwei Fällen: Absonderung durch Registrierung im Deckungsregister und Absonderung durch Verkauf/Übertragung des Kreditpools an eine SPV. Für Kredite im Deckungsstock wird u.a. klargestellt, dass sie – sofern sie Instrumente im Sinne von AnaCredit sind – zu melden sind, der Emittent als „Kreditgeber“ und „Servicer“ fungiert, „Balance sheet recognition“ in der Regel als „entirely recognised“ zu melden ist, die „Source of encumbrance“ als „Debt securities issued – covered bonds securities“ auszuweisen ist und „Type of securitisation“ als „Not securitised“ zu berichten ist. Im Fall der Übertragung an eine SPV werden die IFRS-Regeln zur Ausbuchung (insbesondere IFRS 9.3.2.15) herangezogen; der Kreditpool bleibt bei Beibehaltung der Risiken in der Bilanz des Emittenten („entirely recognised“), während das durch den aufgeschobenen Kaufpreis entstehende Darlehen an die SPV als nachrangige Verbindlichkeit („Subordinated debt“) und „entirely derecognised“ zu melden ist, sofern IFRS angewendet wird. Zudem wird festgehalten, dass Covered-Bond-Strukturen im Sinne von AnaCredit keine Verbriefungen darstellen, die Berichterstattung aber bei Übertragung an eine separate Einheit weitgehend ähnlich aufgebaut ist, und dass bei 100%-Töchtern die „Immediate parent undertaking identifier“ des Kreditinstituts im Referenzdatenbereich der SPV zu melden ist.