Reporting of the commitment amount at inception for instruments under limit structures

23.10.2026

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um eine vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichte Auslegungsfrage (Question ID 2018/0032) zur AnaCredit-Berichterstattung, mit Veröffentlichungsdatum 29.06.2018. Das Dokument behandelt die Meldung des Datenattributs „Commitment amount at inception“ für Instrumente, die unter sogenannten Limit- bzw. Cross-Limit-Strukturen und Multi-Produkt/-Schuldner-Strukturen geführt werden. Es stellt klar, dass Teil III des AnaCredit Reporting Manuals gegenüber Teil II Vorrang hat, wenn es um mehrere unter Limitstrukturen gezogene Instrumente geht. Die im Teil II genannte „Allocation“ des anfänglichen Verpflichtungsbetrags ist im Lichte der detaillierten Vorgaben in Teil III zur Meldung dieses Attributs zu verstehen. Für Einmalzahlungskredite (lump-sum loans) unter Cross-Limits ist der Commitment-Betrag zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns gleich dem ausgereichten Betrag; solche Instrumente haben keinen außerbilanziellen Betrag. Für Instrumente unter Cross-Limits, die keine Einmalzahlungskredite sind (auch wenn sie revolvierend sind), ist das Commitment amount at inception als „Non-applicable“ zu melden; diese Instrumente weisen typischerweise einen außerbilanziellen Betrag auf. Der in Teil II verwendete Begriff „allocation logic of the reporting agent“ bezieht sich nach dieser Klarstellung auf die Zuweisung des außerbilanziellen Betrags gemäß Abschnitt 3.4.3 von Teil III und nicht auf den Commitment-Betrag. Zudem verweist das Dokument auf verwandte Fragen zu außerbilanziellen Posten, zur Zuordnung dieser Beträge und zur Behandlung von Cross-Limits und mehrproduktigen Kreditfazilitäten ohne spezifische Sublimits.