The reference rate in the case of the €STR and the SOFR
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine AnaCredit-Frage-und-Antwort (FAQ) der EZB zum Datenattribut „reference rate“ aus Teil II des AnaCredit-Manuals, Frage-ID 2020/0001, veröffentlicht am 31.01.2020. Der Text erläutert, wie neu eingeführte Referenzzinssätze – der euro short-term rate (€STR) und der secured overnight financing rate (SOFR) – im Rahmen der AnaCredit-Meldung zu erfassen sind. Er beschreibt die Entstehung und Eigenschaften von €STR und SOFR, einschließlich der erstmaligen Veröffentlichung von SOFR im April 2018, der Entwicklung von €STR durch die EZB ab 2017, seiner täglichen Veröffentlichung seit dem 02.10.2019 und der Ablösung von EONIA, der ab Januar 2022 eingestellt wird. Da es in AnaCredit zunächst keine eigenen Codes für €STR und SOFR gibt, sollen Banken diese Referenzsätze über den Wert „Other single reference rate – overnight“ melden; für EONIA ist weiterhin „EURIBOR-Overnight“ zu verwenden, wobei der tatsächliche Zinsaufschlag im Attribut „interest rate spread/margin“ zu berichten ist. Die EZB kündigt an, die AnaCredit-Reporting-Schemata zu aktualisieren, sodass ab dem Referenzstichtag 30.09.2020 eigene Werte für €STR und SOFR in der sekundären Meldung (von den nationalen Zentralbanken an die EZB) genutzt werden können; bis einschließlich 31.08.2020 sind sie weiterhin als „other single reference rate“ zu melden. Eine rückwirkende Anpassung bereits gemeldeter Daten ist nicht erforderlich. Abschließend wird klargestellt, dass die beschriebenen Regeln die Gestaltung der primären Meldung (von Banken an die nationalen Zentralbanken) nicht präjudizieren und dass für die sekundäre Meldung bis zur Einführung eigener Codes zwingend „Other single reference rate – overnight“ zu verwenden ist.