The reporting of the interest rate cap and floor

23.10.2026

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um eine AnaCredit-Q&A aus Teil II des AnaCredit Reporting Manual der EZB, mit der Question ID 2020/0003, veröffentlicht am 31.01.2020, zum Thema „Loans price and other conditions“ und den Datenattributen „Interest rate cap“ und „Interest rate floor“. Das Dokument präzisiert die Definition von Zinsober- und -untergrenze und deren Verhältnis zum unter AnaCredit zu meldenden Zinssatz. Zinsobergrenze und -untergrenze werden als nominale maximale bzw. minimale Jahreszinssätze auf den ausstehenden Nominalbetrag verstanden und bilden einen Schutzkorridor gegen Zinsänderungen; sie werden typischerweise vertraglich zwischen Kreditgeber und Schuldner vereinbart. Unter AnaCredit sind Cap und Floor als nominale, auf Jahresbasis ausgedrückte Werte zu melden, ohne Berücksichtigung der Zinszahlungsfrequenz. Der tatsächlich zu meldende Zinssatz kann aber außerhalb dieses Korridors liegen, da er für AnaCredit auf Jahresbasis unter Einbeziehung der Zahlungsfrequenz umgerechnet wird. Für diese Umrechnung werden entweder eine algebraische Formel zur Ermittlung des „annualised agreed rate“ (AAR) oder ein Näherungsverfahren zur Ermittlung des „narrowly defined effective rate“ (NDER) verwendet, wie im Manual on MFI interest rate statistics beschrieben. Es wird auf die separate Q&A „Reporting percentage interest rates as numerical values“ verwiesen, in der die Meldung zinsbezogener Datenattribute näher erläutert wird.