Clarifications regarding the reporting of off-balance-sheet amounts for financial leases
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Klarstellungsdokument (Q&A) der Europäischen Zentralbank zur AnaCredit-Berichterstattung, konkret zu Leasingprodukten und dem Datenattribut „Off-balance-sheet amount“ in Teil II des AnaCredit Manuals. Das Dokument trägt die Frage-ID 2018/0050 und wurde am 20.08.2018 veröffentlicht. Ausgangspunkt ist Abschnitt 4.4.10 des Manuals, in dem erläutert wird, dass bei Finanzierungsleasing (und einigen weiteren Instrumenten) grundsätzlich „nicht anwendbar“ für die „Off-balance-sheet amount“ zu melden ist, da diese Instrumente typischerweise keine außerbilanzielle Größe aufweisen. Die Antwort stellt klar, dass diese Regel nur den Regelfall beschreibt und nicht bedeutet, dass für Finanzierungsleasing niemals ein außerbilanzieller Betrag zu melden wäre. Wenn im konkreten Fall doch ein außerbilanzieller Betrag existiert, ist dieser ebenso wie etwa der „commitment amount at inception“ gemäß den allgemeinen Vorgaben zu melden. Als Beispiel wird genannt, dass Finanzierungsleasing, auch mit revolvierender Struktur, Teil einer Kredit-Cross-Limit-Vereinbarung sein kann; dann ist die „Off-balance-sheet amount“ für diese Leasingverträge nach den allgemeinen Vorschriften für Cross-Limits zu berichten (Verweis auf Q&A 2018/20). Das Dokument enthält außerdem Kontaktangaben der EZB und den Hinweis, dass eine Vervielfältigung mit Quellenangabe gestattet ist.