Clarifications concerning the outstanding nominal amount and the accrued interest in the case of trade receivables

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Klärungsdokument der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Teil III des AnaCredit Reporting Manual, veröffentlicht am 20.08.2018, mit Schwerpunkt „Factoring und andere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Das Dokument präzisiert die Meldung des ausstehenden Nominalbetrags und der aufgelaufenen Zinsen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Beispiel 18 und Fall 11.1 des Manuals. Es wird klargestellt, dass der Datenattribut „aufgelaufene Zinsen“ bei Factoring ohne Rückgriff (non‑recourse) nicht anwendbar ist und dass Zinsen bei Factoring mit Rückgriff (recourse) gemäß Anhang IV der AnaCredit-Verordnung auf die angezahlten Mittel und nicht auf den Rechnungsnennbetrag berechnet werden. Aufgelaufene Zinsen werden linear über die Laufzeit bis zur Fälligkeit berechnet, bei Fälligkeit kapitalisiert und dem ausstehenden Nominalbetrag hinzugerechnet, sofern sie nicht gezahlt wurden; bei periodischer Zinszahlung beginnt die Zinsperiodisierung jeweils neu. Das Dokument stellt klar, dass der ausstehende Nominalbetrag bis zur Kapitalisierung grundsätzlich keine aufgelaufenen Zinsen und keine abgeschriebenen Beträge enthält. Zudem wird erläutert, dass in Fall 11.1 der Beispiele der Verpflichtungsbetrag zum Zeitpunkt des Abschlusses gemäß Abschnitt 5.4.9 korrekt 248.000 € beträgt, da es keinen außerbilanzlichen Betrag gibt. Abschließend wird Beispiel 18 vollständig revidiert, einschließlich der Parameter des Factoringvertrags (Factoring mit Rückgriff, Face Value 100.000 €, Vorschuss 80 %, Zinssatz 15 % p.a., Laufzeit drei Monate) und der zu meldenden Werte für ausstehenden Nominalbetrag und aufgelaufene Zinsen zu drei Meldestichtagen.