Changes to the reporting of the attribute “purpose” in the light of Recommendation ESRB/2019/3

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Klärungsdokument (Q&A) zur AnaCredit-Berichterstattung, veröffentlicht im Rahmen des AnaCredit Reporting Manual, Teil II, mit Frage-ID 2020/0013 und Veröffentlichungsdatum 31.01.2020. Gegenstand ist die Anpassung der Meldevorschriften für das Datenattribut „purpose“ (Zweck) infolge der Empfehlung ESRB/2019/3, die die frühere Empfehlung ESRB/2016/14 zu Immobilienmarktdaten ändert. Die Änderungen dienen dazu, die Definitionen für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobilien im Sinne des ESRB stärker an die in AnaCredit (abgeleitet aus der CRR) verwendeten, breiteren Definitionen anzugleichen, um Finanzstabilitätsanalysen und Ländervergleiche zu erleichtern. Besonders wichtig ist dabei die Abgrenzung der Kategorie „debt financing“ (Schuldenfinanzierung), damit gewerbliche Immobilienkredite (CRE) nicht fälschlich massenhaft in „debt financing“ umklassifiziert werden. Das Dokument stellt klar, dass der Zweck eines Kredits zum Zeitpunkt der Kreditentstehung festgelegt wird und reine Änderungen der Konditionen (z. B. Zinssenkungen, Verlängerung der Laufzeit) oder Umstände grundsätzlich keinen neuen Zweck begründen. Solche vertraglichen Änderungen sind vielmehr im Datenattribut „status of forbearance and renegotiation“ zu kennzeichnen, während der ursprüngliche Zweck (z. B. „CRE purchase“) bestehen bleibt, sofern kein neuer Kreditvertrag mit neuem Instrument entsteht. Die Kategorie „debt financing“ ist hingegen für echte Refinanzierungstransaktionen vorgesehen, bei denen mehrere bestehende Kredite mit unterschiedlichen ursprünglichen Zwecken zusammengefasst und refinanziert werden. Es wird ausgeführt, wie vollständig oder teilweise refinanzierte Kredite weiterhin oder nicht mehr zu melden sind, unter Verweis auf Abschnitt 3.4.14 und 5.4.12 des Reporting Manual, Teil II. Die neuen Anweisungen sind von den meldenden Instituten spätestens bis zum 31.12.2020 umzusetzen, ohne dass rückwirkende Datenkorrekturen an AnaCredit erforderlich sind.