External code lists (ISO, NUTS, etc.)
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichte FAQ-Antwort (Question ID 2017/0005) vom 09.08.2017 zur Anwendung externer Codetabellen (ISO, NUTS) im Rahmen von AnaCredit. Das Dokument bezieht sich auf den Abschnitt „Centralised code lists“ des AnaCredit Manuals und betrifft insbesondere die Datenattribute „Address: country“, „Address: county/administrative division“ sowie „Real estate collateral location“. Es erläutert, dass die Adress-Ländercodes nach ISO 3166 und die Verwaltungsregionen nach NUTS-3-Klassifikation zu melden sind und dass sich diese externen Code-Listen im Zeitverlauf ändern können. Der Text verweist exemplarisch auf Commission Regulation (EC) No 1059/2003, die eine Stabilität der NUTS-Klassifikation von mindestens drei Jahren vorsieht, und stellt klar, dass jeweils nur eine Version einer Codetabelle zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig ist. Für AnaCredit wird klargestellt, dass zum jeweiligen Berichtsstichtag die zu diesem Zeitpunkt gültigen Codes zu verwenden sind und bei einer Änderung der Klassifikation neue Codes für künftige Meldungen zu berücksichtigen sind. Melder müssen dabei statische Daten aktualisieren, soweit diese von der neuen Klassifikation betroffen sind, aber historische Daten in der Regel nicht rückwirkend anpassen, anders als es Art. 5(5) der Verordnung Nr. 1059/2003 vorsieht. Als Beispiel wird genannt, dass die aktuelle NUTS-3-Klassifikation zum 1. Januar 2018 durch ihre fünfte Version ersetzt wird und dass ab diesem Datum neue Meldungen auf der geänderten Klassifikation beruhen. Für betroffene Gegenparteien, deren Referenzdaten bereits 2017 gemeldet wurden, ist zum 31. Januar 2018 ein zusätzlicher Datensatz zu melden, um die neue Klassifikation widerzuspiegeln, ohne die für 2017 gemeldeten Daten zu ändern. Abschließend wird betont, dass nur die Einträge in den Gegenparteireferenzdaten aktualisiert werden müssen, für die sich die Klassifikation tatsächlich geändert hat.