Special categories of counterparties

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichtes AnaCredit-Dokument im Frage-und-Antwort-Format, das sich auf den AnaCredit-Teil „Centralised code lists“ bezieht. Die Frage (ID 2017/0008) vom 09.08.2017 betrifft besondere Gegenparteikategorien, konkret MFIs (monetäre Finanzinstitute) und internationale Organisationen, und den zu meldenden Datenumfang aus dem Gegenparteireferenzdatensatz. Für Gegenparteien, die in der Liste der MFIs enthalten sind, ist – sofern die jeweilige nationale Zentralbank (NZB) nichts anderes bestimmt – ausschließlich das Datenattribut „counterparty identifier“ zu melden; dafür soll grundsätzlich der RIAD_CODE aus der entsprechenden Tabelle verwendet werden. Diese reduzierte Meldung gilt allerdings nicht, wenn die Gegenpartei die Rolle eines Schuldners („debtor“) hat; in diesem Fall sind die allgemeinen Referenzdaten-Meldepflichten gemäß Tabellen 2 und 3 im Anhang zur AnaCredit-Verordnung anzuwenden. Für Gegenparteien, die in der Liste der internationalen Organisationen stehen, ist ebenfalls – vorbehaltlich abweichender Entscheidungen der NZB – nur der „counterparty identifier“ zu melden, und zwar unabhängig von der Rolle der Gegenpartei, also auch bei Schuldnern. Die jeweiligen NZBen informieren die meldenden Institute über den zu verwendenden Gegenparteicode für jede internationale Organisation. Das Dokument enthält außerdem Kontaktangaben der EZB, einschließlich Anschrift in Frankfurt am Main, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sowie den Hinweis, dass eine Vervielfältigung mit Quellenangabe gestattet ist.