Multi-currency cash pool/multi-product structures with cash pool facility

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von der EZB veröffentlichte AnaCredit‑Auslegungsfrage (Question ID 2020/0016, veröffentlicht am 31.01.2020) zur Meldung von Multi‑Währungs‑Cash‑Pools und Kredit-Cross-Limit-Strukturen. Das Dokument erläutert, dass sogenannte Balance‑Netting‑Cash‑Pools mit nur einem Schuldner typischerweise als Multi-Produkt-Strukturen und nicht als Cash Pools zu betrachten sind. Es wird beschrieben, dass mehrere Währungskonten als einzelne Instrumente geführt werden, ein virtuelles Top-Konto die aggregierte Position abbildet und ein Cross‑Currency‑Limit (im Beispiel: €2 Mio) genutzt werden kann. Im Beispiel mit Company A werden vier Währungskonten (USD, EUR, GBP, SEK) mit jeweiligen Soll- und Haben-Positionen zum Stichtag 31.03.2019 dargestellt, wobei die Kreditinanspruchnahme €1,5 Mio beträgt und ein verfügbarer Restbetrag von €0,5 Mio über Off‑Balance‑Sheet‑Beträge aufgeteilt wird. Das Dokument zeigt in Tabelle 1, wie die einzelnen Konten als „Overdrafts“ mit ausstehenden Nominalbeträgen bzw. Off‑Balance‑Sheet‑Beträgen im Finanzdatenset von AnaCredit zu melden sind. Es stellt klar, dass Kreditkonten und Einlagenkonten für AnaCredit nicht miteinander verrechnet werden: Konten mit Kreditsaldo werden als Instrumente gemeldet, während Einlagen als Sicherheiten (Protection) gelten. Tabelle 2 illustriert, dass die Einlagen als „Cash“‑Schutz im Protection‑Datenset mit einem Schutzwert von €1,1 Mio zu berichten sind. Abschließend verweist das Dokument auf die allgemeine Leitlinie „Cash pooling under AnaCredit“ für weitergehende Meldungsgrundsätze.