Treatment of investment funds made up of different internal sub-funds

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine AnaCredit‑FAQ/Interpretationshinweis der Europäischen Zentralbank (AnaCredit Manual Teil II), veröffentlicht am 24.01.2018 mit der Question ID 2018/0023. Der Text behandelt die Behandlung von Investmentfonds mit verschiedenen internen Sub‑Fonds im Rahmen der AnaCredit‑Meldung. Zentral ist die Frage, ob die einzelnen Sub‑Fonds als eigene Gegenparteien zu melden sind oder ob der gesamte Fonds als eine einzige Gegenpartei gilt. Unter Bezug auf die Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 über Statistiken zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Investmentfonds wird hervorgehoben, dass jeder Sub‑Fonds als eigener Investmentfonds mit eigenem LEI zu betrachten ist. Die Antwort stellt klar, dass im AnaCredit‑Konzept jeder Sub‑Fonds als eigene Gegenpartei mit eigenem Gegenparteienidentifier gilt, und dass dies mit der Praxis der getrennten LEIs konsistent ist. Für jeden Investmentfonds bzw. Sub‑Fonds ist im Datenattribut „head office undertaking identifier“ die Managementgesellschaft anzugeben; für diese ist ein Gegenparteienstammdatensatz zu melden, wenn sie als Schuldner oder Sicherungsgeber auftritt. Kredite an Sub‑Fonds sind jeweils einzeln, ohne Aggregation auf Ebene des Dachfonds, zu melden. Abschließend wird erläutert, dass die AnaCredit‑Definition der „rechtlichen Einheit“ von der gesellschaftsrechtlichen Frage der Rechtspersönlichkeit zu unterscheiden ist und dass Darlehen an Investmentfonds/Sub‑Fonds stets AnaCredit‑meldepflichtig sind.