Reporting in the case of nostro/vostro accounts
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichte Auslegungsfrage zur AnaCredit-Berichterstattung, mit der Question ID 2018/0014 und Veröffentlichungsdatum 24.01.2018, bezogen auf Teil II des AnaCredit-Manuals. Das Dokument konkretisiert die Behandlung von Nostro-/Vostro-Konten im Rahmen der Meldepflicht für das Datenattribut „Art des Instruments“ (Type of instrument). Es stellt klar, dass Nostro-/Vostro-Konten nur dann AnaCredit-berichtsrelevant sind, wenn zum Meldestichtag ein Forderungssaldo des meldenden Instituts gegenüber der anderen Bank besteht („nostro“); bei einem Passivsaldo („vostro“) besteht keine Meldepflicht, da es sich um eine Verbindlichkeit handelt und auf die Regelungen in Abschnitt 4.6.1 von Teil I des AnaCredit-Manuals verwiesen wird. Da sich die Salden dieser Konten zwischen Meldestichtagen ändern können und zwischen „nostro“ und „vostro“ wechseln, sind sie nicht durchgehend, sondern nur stichtagsabhängig zu melden. Nostro-/Vostro-Konten sind im Regelfall als „deposits other than reverse repurchase agreements“ zu melden; besteht die Forderung gegenüber einer Nicht-MFI oder steht sie im Zusammenhang mit Reverse-Repurchase-Geschäften, sind sie stattdessen als „other loans“ bzw. „reverse repurchase agreements“ zu klassifizieren. Zusätzlich wird klargestellt, dass aus Überziehungen von Einlagenkonten resultierende Forderungen stets als Kredite oder Einlagen einzuordnen sind, unabhängig davon, ob die Überziehung beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstanden ist.