‘Servicer’ responsible for the administrative and financial management of an instrument
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine FAQ-Auslegungshilfe der Europäischen Zentralbank (EZB) zum AnaCredit‑Rahmen, konkret zu Teil II des AnaCredit Manual. Das Dokument trägt die Frage-ID 2018/0007 und wurde am 24.01.2018 veröffentlicht; der behandelte Datenattribute ist die Gegenparteienrolle („Counterparty role“). Gegenstand ist die Definition des Begriffs „Servicer“, der nach der AnaCredit-Verordnung die Gegenpartei bezeichnet, die für die administrative und finanzielle Verwaltung eines Instruments verantwortlich ist. Die EZB erläutert, dass es dabei um die aktive, tägliche Geschäftsabwicklung für ein Instrument geht, insbesondere das Einziehen von Zins- und Tilgungszahlungen von Schuldnern. Anhand eines Beispiels eines an eine „Bad Bank“ verkauften Instruments wird klargestellt, dass die ursprüngliche kreditgebende Institution als Servicer gilt, wenn sie weiterhin die administrative Verarbeitung und das Tagesgeschäft übernimmt, auch wenn die Entscheidungsbefugnis über das Instrument beim Erwerber liegt. In diesem Fall ist die servicernde Kreditinstitution – und nicht der neue Gläubiger, der nicht berichtspflichtig ist – verpflichtet, das Instrument an AnaCredit zu melden. Das Dokument verweist zur Definition des Servicing auf Teil II des AnaCredit Manual, Abschnitt 6.4.1, Seite 151.