Allocating off-balance-sheet amounts to instruments that do not comprise an undrawn amount

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine vom Europäischen Zentralbank-System veröffentlichte AnaCredit‑FAQ zu Teil II/III des AnaCredit Manuals, mit dem Frage‑ID 2018/0018 und Veröffentlichungsdatum 24.01.2018, zum Thema außerbilanzielle Positionen und Kredit‑Cross‑Limit‑Strukturen. Der Text präzisiert die Erfassung des Datenattributs „Off-balance sheet amount“ und stellt klar, dass AnaCredit keine Informationen zu übergeordneten Kreditlimiten oder Sub-Limiten sammelt. Ein außerbilanzieller Betrag ist zu melden, wenn der Schuldner über ein Instrument zusätzliche Mittel ziehen kann; dies hängt u. a. von der Art des Instruments (revolvierend vs. nicht revolvierend) und von höheren Kreditlimiten/Sub-Limiten ab. Unter Bezug auf Abschnitt 3.2 und 3.4.3 von Teil III des AnaCredit Manuals wird erläutert, dass die Summe aus ausstehendem Nominalbetrag und (zugeordnetem) außerbilanziellen Betrag eines Instruments dessen individuelle Sub-Limit nicht überschreiten darf. Die allgemeine Beziehung zwischen Sub-Limiten und höherem Kreditlimit wird dahingehend beschrieben, dass die Summe aller Sub-Limiten typischerweise über dem höheren Kreditlimit liegen sollte, damit dieses überhaupt eine Begrenzungswirkung hat. Im AnaCredit‑Kontext kann die Summe der gemeldeten ausstehenden Nominalbeträge und außerbilanziellen Beträge jedoch unter dem höheren Kreditlimit liegen, da nicht alle unter einem höheren Kreditlimit geführten Produkte meldepflichtig sind (z. B. Finanzgarantien). Speziell wird hervorgehoben, dass Instrumente, die definitionsgemäß zu keinem Zeitpunkt einen ungezogenen Betrag aufweisen (z. B. Festkredite), in AnaCredit mit „nicht anwendbar“ beim außerbilanziellen Betrag zu berichten sind, sodass deren Sub-Limiten nicht zum vollen höheren Kreditlimit aufsummiert werden können.