“Type of impairment” according to EBA reporting framework 3.0
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Frage-Antwort-Auslegung des AnaCredit-Handbuchs (Teil II) zur Datenattribute-Meldung „Type of impairment“, veröffentlicht am 01.04.2022 mit der Question ID 2022/0002. Das Dokument behandelt die Behandlung nicht leistungsfähiger/ausgefallener oder wertgeminderter Instrumente im Zusammenhang mit dem EBA Reporting Framework 3.0 und der IFRS‑Klassifizierung. Es erläutert, dass AnaCredit für IFRS‑Institute bislang nur die Stufen 1, 2 und 3 gemäß EBA Reporting Framework 2.8 vorsieht. Mit dem EBA Reporting Framework 3.0 wurde im Juni 2020 die Kategorie „purchased or originated credit-impaired financial asset“ (POCI) eingeführt, anwendbar ab Berichten zum 30.06.2021. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit der überarbeiteten Kapitaladäquanzverordnung (CRR 2, Verordnung (EU) 2019/876 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) sowie den neuen technischen Durchführungsstandards (Durchführungsverordnung (EU) 2021/451). Bis zur Anpassung von AnaCredit werden POCI‑Instrumente bei IFRS‑Instituten als „Stage 3 (IFRS)“ gemeldet, wenn sie zum Stichtag wertgemindert sind, bzw. als „Stage 2 (IFRS)“, wenn sie nicht wertgemindert sind. AnaCredit soll künftig um einen eigenen Wert „POCI (IFRS)“ im Datenattribut „Type of impairment“ ergänzt werden, mit erstmaliger Nutzung zum Stichtag 30.09.2022. Für Meldestichtage bis einschließlich 30.06.2022 sind POCI weiterhin in „Stage 2 (IFRS)“ oder „Stage 3 (IFRS)“ zu klassifizieren, und die Änderungen der Anweisungen erfordern keine rückwirkende Datenkorrektur.