Clarifications concerning international organisations
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Klärungsdokument (Q&A) der Europäischen Zentralbank (EZB) zur AnaCredit-Berichterstattung, veröffentlicht am 20.08.2018 mit der Question ID 2018/0045. Das Dokument bezieht sich auf das AnaCredit Manual, Teil II, und behandelt das Thema Gegenparteidaten, insbesondere das Datenattribut „Counterparty identifier“. Es stellt klar, dass die auf der AnaCredit-Webseite der EZB bereitgestellte „Liste der internationalen Organisationen“ ausschließlich im Kontext der AnaCredit-Meldepflichten zu den Gegenparteireferenzdaten zu verstehen ist. Die Liste ist weder vollständig noch rechtlich verbindlich und nicht für andere Zwecke als AnaCredit vorgesehen, wird aber regelmäßig erweitert. Für diese internationalen Organisationen ist, sofern die jeweilige nationale Zentralbank nichts anderes entscheidet, nur der Gegenparteiidentifikator (RIAD-Code, Spalte E der Liste) zu melden, während alle übrigen Gegenparteireferenzdaten als „Not required“ zu berichten sind. Das Dokument verweist auf eine verwandte Frage zu „Special categories of counterparties“. Es enthält außerdem Kontaktangaben der EZB, insbesondere der Generaldirektion Kommunikation in Frankfurt am Main, sowie den Hinweis, dass eine Vervielfältigung unter Quellenangabe zulässig ist.