Clarification concerning repayment rights
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte AnaCredit-Klarstellung (Q&A) zur Datenattribute-Erfassung, mit der Frage-ID 2018/0039, erschienen am 20.08.2018 und bezogen auf das AnaCredit Manual Teil II. Der Gegenstand ist das Datenattribut „repayment rights“, also die Frage, ob ein Instrument „on demand or short notice“ fällig gestellt werden kann, und wie dies zu melden ist. Das Dokument stellt klar, dass sich das Attribut grundsätzlich auf das Instrument als Ganzes bezieht und nicht nur auf einen Teil des ausstehenden Saldos. Daher ist der Wert „other“ zu melden, wenn nur der über die Kreditlinie hinausgehende Betrag auf Abruf fällig gestellt werden kann, das Instrument als Ganzes aber nicht unmittelbar rückzahlbar ist, es sei denn, der Vertragsbruch macht das gesamte Instrument sofort fällig. Entsprechend wird das Attribut nicht automatisch auf „on demand or short notice“ geändert, wenn Beträge fällig werden, außer wenn der Zahlungsverzug zur sofortigen Kündigung und Fälligkeit des gesamten Instruments führt. Für Sollsalden auf laufenden Konten ohne vereinbarte Kreditlinie und vergleichbare Fälle, bei denen Beträge typischerweise sofort mit Entstehung rückzahlbar sind, ist „on demand or short notice“ zu melden, da der gesamte Sollsaldo das Instrument darstellt. Typischerweise ist „other“ für „revolving credit other than overdrafts and credit card debt“, „credit lines other than revolving credit“, „financial leases“ und „trade receivables“ zu berichten, da diese grundsätzlich weder auf Abruf noch bis Geschäftsschluss des Folgetages rückzahlbar sind. Für Reverse-Repo-Geschäfte ist „on demand or short notice“ zu melden, wenn sie bis Geschäftsschluss am Tag nach dem Handelstag rückzahlbar sind, ansonsten „other“. Für offene Reverse-Repo-Vereinbarungen ohne vertragliche Endfälligkeit, die von beiden Parteien mit täglicher Kündigungsmöglichkeit beendet werden können, ist ebenfalls „on demand or short notice“ als Wert des Datenattributs „repayment rights“ vorgesehen.