Clarifications concerning the address data attributes
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein Klarstellungsdokument der Europäischen Zentralbank (EZB) zu AnaCredit, konkret zu Adressdaten-Attributen in den Gegenparteireferenzdaten. Das Dokument ist als Q&A mit der Question ID 2018/0048 ausgewiesen und wurde am 20.08.2018 veröffentlicht; Bezug genommen wird auf Teil II des AnaCredit Manuals und auf die Datenattribute „Address: street“ und „Address: city/town/village“. Es ergänzt die Erläuterungen in den Abschnitten 12.4.8 bis 12.4.12 des Manuals zu den Adressangaben von Gegenparteien. Präzisiert wird, dass die zu meldende Postleitzahl derjenigen Straße entsprechen muss, die im Datenattribut „address: street“ berichtet wird. Für das Attribut „address: county/administrative division“ wird klargestellt, dass es den Ort der Eintragung der Gegenpartei (z. B. im Handelsregister) in Bezug auf „address: city/town/village“ wiedergibt und nach der NUTS‑3‑Klassifikation auszudrücken ist. Grundsätzlich leitet die EZB die NUTS‑3‑Region zentral auf Basis der gemeldeten Postleitzahl aus den Eurostat-Informationen ab, sodass das Attribut „address: county/administrative division“ nicht zwingend gemeldet werden muss, sofern die Postleitzahl vorliegt. Meldende Institute können dieses Attribut jedoch optional berichten; hierbei gilt die zum 1. Januar 2018 eingeführte geänderte NUTS‑3‑Klassifikation für Meldestichtage ab diesem Datum (unter Verweis auf Q&A 2017/5). Zudem verweist das Dokument auf verwandte Fragen zu externen Code-Listen (ISO, NUTS etc.) und enthält die Kontaktdaten der EZB-Kommunikationsabteilung.