Instruments exchanged with foreign branches of credit institutions

23.10.2026

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine im AnaCredit‑Kontext veröffentlichte Frage‑Antwort‑Auslegung („Q&A“) der Europäischen Zentralbank zu Instrumenten, die mit ausländischen Zweigstellen von Kreditinstituten ausgetauscht werden. Das Dokument trägt die Question ID 2018/0016 und wurde am 24.01.2018 veröffentlicht; es bezieht sich auf Teil I des AnaCredit‑Handbuchs. Inhaltlich behandelt es Gegenparteistrukturen, den Anwendungsbereich der in AnaCredit zu meldenden Instrumente sowie konzerninterne Darlehen. Die EZB stellt klar, dass Exposures gegenüber AnaCredit‑Gegenparteien grundsätzlich granular und unkonsolidiert zu melden sind, einschließlich konzerninterner Darlehen, wenn das meldende Institut Gläubiger oder Servicer ist (Verweis auf Abschnitt 4.6.5 von Teil I des AnaCredit‑Handbuchs). Ein zentrales Punkt ist, dass AnaCredit‑Gegenparteien auf Ebene der institutionellen Einheit definiert werden, sodass die inländische Einheit eines Instituts und ihre ausländischen Zweigstellen jeweils eigene Gegenparteien darstellen (Verweis auf Abschnitt 2.1.3 in Teil I). Folglich sind Instrumente, die zwischen verschiedenen institutionellen Einheiten derselben rechtlichen Einheit ausgetauscht werden, getrennt zu melden und nicht auf Ebene des Kreditinstituts zu aggregieren. Im geschilderten Beispiel wird die ausländische Zweigstelle als Schuldner und die inländische Einheit bzw. eine andere ausländische Zweigstelle als Gläubiger in der Meldung ausgewiesen. Am Ende nennt das Dokument Kontaktangaben der Europäischen Zentralbank und erlaubt die Vervielfältigung unter Quellenangabe.