CC0120_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Gläubigers für Instrumente einnehmen

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Vollständigkeit – Vertragspartner-Stammdaten Angezeigte Fassung: 22

Definition

For each [Counterparty reference.Counterparty identifier], [Counterparty reference.Counterparty identifier type] having [Counterparty-instrument.Counterparty role] = 'Creditor'

Kurzbeschreibung

Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Gläubigers für Instrumente einnehmen.

Versionen

Quelldokument

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.