Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln Version 22, gültig ab/valid from 01.08.2026 30.01.2026

29.01.2026 Ausgabe Version 22 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln, Version 22, das ab dem 01.08.2026 gültig ist und die von der EZB sowie der Bundesbank angewandten Prüf- und Plausibilisierungsregeln für die Kreditdatenstatistik (AnaCredit) beschreibt. Das Dokument ergänzt die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) und die AnaCredit Reporting Manuals und hat selbst keinen rechtsverbindlichen Charakter; die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Verordnung (EU) 2016/867 (EZB/2016/13), die statistische Anordnung der Bundesbank (Mitteilung Nr. 8001/2016) und die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik. Die Versionsführung dokumentiert Änderungen in den Versionen 18 bis 22, darunter die Einführung und Streichung zahlreicher Validierungsregeln (z.B. CN1001–CN1013, INVALID_GEN_IDENTIFIER, CNTRY_LGL_FRM_CNSTNCY, PSTL_CD_DS_TW, DSTNC_BNCHMRK_IR), Anpassungen von Beschreibungen bestehender Regeln sowie Verschiebungen und Zusammenfassungen von Kapiteln im Bereich referentielle Integrität und Konsistenz. Inhaltlich werden die Syntax der Validierungsregeln, die Kategorien (Referentielle Integrität, Vollständigkeit für Vertragspartner-Stammdaten und kreditbezogene Datensätze, Konsistenz, Entities Completeness, Delivery Notification Errors, Formal) sowie die Unterscheidung zwischen datei-bezogenen und meldestichtags-bezogenen Rückmeldungen einschließlich der Codes AK0001–AK0003 erläutert. Zudem werden Mechanismen der Rückmeldungen bei rückwirkenden Korrekturen und die Logik der Ablehnung von Daten beschrieben, einschließlich möglicher Folgefehler bei referentieller Integrität und Vollständigkeit. Ein umfangreicher Anhang listet alle Tabellen und Attribute des AnaCredit-Datenmodells (u.a. Vertragspartner-Stammdaten, Instrumenten-, Finanz-, Rechnungslegungs-, Sicherheiten- und Ausfalldaten) auf, die Gegenstand der Validierungs- und Plausibilisierungsprüfungen sind.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (459)

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