AC0040 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Verwaltungsgesellschaft eines…
Definition
LET X<>Y. IF ([X.Head office undertaking identifier type = Y.Counterparty Identifier Type]) AND ([X.Head office undertaking identifier = Y.Counterparty Identifer]) AND ([X.Legal Form] = ‘SPFUND’) THEN [Y.Institutional Sector.substring(0,4)] <> {‘S124’, ‘S124 A’, ‘S124 B’} _ _
Kurzbeschreibung
Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Verwaltungsgesellschaft eines Investmentvermögens (erkennbar daran, dass für eine Einheit mit der Rechtsform „SPFUND“ die Kennung dieser Einheit als Kennung der Hauptverwaltung gemeldet wird) nicht selbst dem Sektor Investmentfonds angehört.
Versionen
Quelldokument
- Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln Version 22, gültig ab/valid from 01.08.2026 30.01.2026 (Version 22, nicht die neueste Fassung)
Betrifft folgende Attribute
Gehört zu Datensatz
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.