Definition: Legal form. The type of business entity as defined in the national legal system. The type of business entity as defined in the national legal system is reported in this data attribute. Depending on the country of residency of the counterparty, the list of admissible options is presented in the “list of legal forms” (the list of legal forms can be found on the ECB’s website32).
Reporting qualification: This data attribute is reported for all counterparties, irrespective of the country of residency. While a general reporting obligation also applies for servicers, the relevant 32 https://www.ecb.europa.eu/stats/money_credit_banking/anacredit/html/index.en.html Revision mark: the clarifications concerning foreign branches are streamlined, taking into consideration the general explanations provided in Section 12.2.2.3 Revision mark: further clarifications concerning ISO country codes are included in line with Q&A 2017/0004 Revision mark: clarifications on the use of external code lists are included in line with Q&A 2017/0005 31 May 2019 AnaCredit Reporting Manual – Part II – Datasets and data attributes NCB may decide not to collect this information from individual reporting agents (cf. Tables 2 and 3 in Annex III to the AnaCredit Regulation). When this data attribute is not required by the relevant NCB, the value “not required” is reported.
Values: This is a value from the “list of the legal forms” (see the list of legal forms on the ECB’s website) available in the country of residency of the counterparty (or of the legal entity in the case of foreign branches). In addition to the country-specific legal forms, legal entities resident in any country of the European Union can also have one of the following European legal forms, i.e.: • European Company (SE); • European Cooperative Society (SCE); • European Economic Interest Grouping (EEIG); • European Grouping of Territorial Cooperation (EGTC). For legal entities resident outside the European Union, one of the following options is reported (i.e. the one that best represents the country-specific legal form of that particular counterparty): • corporation; • cooperative; • partnership; • sole trader; • limited liability company; • other. General reporting instructions, specific cases and examples A list of legal forms applicable in the country of residency of (the head office undertaking of) the counterparty is provided in the “list of legal forms” (see the list of legal forms on the ECB’s website). This data attribute is applicable only at the legal entity level, which impacts on the reporting in the case of foreign branches (cf. Section 12.2.2.3 which deals with the applicability and scope of counterparty reference data attributes for foreign branches and special funds). Although special funds are treated similarly to foreign branches for AnaCredit reporting purposes, the data attribute “legal form” is also reported in the counterparty reference data record of the special fund (i.e. as opposed to in the counterparty reference data record of the managing company only). In particular, the value Revision mark: editorial changes are applied Revision mark: the clarifications concerning foreign branches are streamlined, taking into consideration the general explanations provided in Section 12.2.2.3 Revision mark: further clarifications are included concerning reporting in the case of special funds in line with Q&A 2018/0025 31 May 2019 AnaCredit Reporting Manual – Part II – Datasets and data attributes “special fund” is reported in the counterparty reference data record of the special fund.
Legal form (Rechtsform)
Technischer Schlüssel: LGL_FRM
Pflichtfeld: nein
DSD: BBK_ANCRDT_ENTTY_RFRNC_C
Datentypspezifikation: Codeliste oder „NOT_APPL“
Versionen
Quelldokument
- Technische Spezifikation – Attributetabelle Version 2.8 01.08.2025 (Version 2.8, nicht die neueste Fassung)
Definiert in
Codeliste
Validierende Regeln
- AC0040 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Verwaltungsgesellschaft eines…
- AC0030 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass für ein Investmentvermögen immer einer der…
- CN0595_GSR_DE - Wenn die Rechtsform einer in Deutschland gebietsansässigen eingetragenen Gesellschaft…
- AC0174_DE - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Einheit, die eine rechtlich…
- CN0595_PR_DE - Wenn die Rechtsform einer in Deutschland gebietsansässigen eingetragenen Partnerschaft…
- AC0260B_DE - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass im Datensatz einer rechtlich unselbständigen…
- AC0260E_DE - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass im Datensatz einer rechtlich unselbständigen…
- AC0170 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Einheit, die eine rechtlich…
- AC0260A_DE - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass im Datensatz einer rechtlich unselbständigen…
- AC0260_09_DE
- CN0586_DE - Diese Validierungsregel überprüft, ob Institutioneller Sektor und…
- AC0180 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass ein Eigen- und Regiebetrieb nicht als…
- CN0595_HRB_DE - Wenn die Rechtsform einer in Deutschland gebietsansässigen Kapitalgesellschaft oder…
- CN0595_HRA_DE - Wenn die Rechtsform einer in Deutschland gebietsansässigen eingetragenen…
- AC0176_DE - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Einheit, die eine rechtlich…
- AC0294_QCO
- AC0210 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass es jeweils nur eine unselbstständige…
- CN0595_GNR_DE - Wenn die Rechtsform einer in Deutschland gebietsansässigen eingetragenen Genossenschaft…
- AC0294_DE
- CN0595_VR_DE - Wenn die Rechtsform eines in Deutschland gebietsansässigen eingetragenen Vereins gemeldet…
- CN0599_DE
- CN0595_DE - Wenn die Rechtsform einer in Deutschland gebietsansässigen Gesellschaft gemeldet wird…
Wird von diesen Regeln verwendet
Regeln, die dieses Attribut nennen, ohne seinen Wert zu prüfen.
- CC0140A_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Schuldners einnehmen, für den… (Bedingung)
- CC0140B_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Schuldners einnehmen, für den… (Bedingung)
- CC0140C_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Schuldners einnehmen, für den… (Bedingung)
- CC0140_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Schuldners einnehmen, für den… (Bedingung)
- CC0141A_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Schuldners einnehmen, für den… (Bedingung)
- CC0141_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Schuldners einnehmen, für den… (Bedingung)
- CC0142A_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Schuldners einnehmen, für den… (Bedingung)
- CC0142_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die die Rolle des Schuldners einnehmen, für den… (Bedingung)
Definition (EN) – ECB Reporting Manual Part II
Ergänzende Beschreibung (DE) – Bundesbank Richtlinien
In diesem Datenfeld wird die Art des Unternehmens wie im nationalen Rechtssystem definiert gemeldet. Je nach Sitzland des Vertragspartners werden die zulässigen Optionen in der „Liste der Rechtsformen“2) aufgeführt. Für Vertragspartner in einem EU-Staat sollen keine Rechtsformen verwendet werden, die mit „RW“ beginnen. Das Datenfeld Nationale Kennung muss ebenfalls konsistent zur Rechtsform gemeldet werden. Für Vertragspartner in den EU-Staaten bedeutet das, dass die betroffenen Datenfelder grundsätzlich mit der gleichen zweibuchstabigen Länderkennung beginnen müssen (Beispiel: CNTRY = DE, LGL_FRM = DE201 und Nationale Kennung = DE_TRD_RGSTR_CD). Ausnahmen bilden hierbei der Wert ‚SPFUND‘, die nicht länderspezifischen Rechtsformen, wie beispielsweise die SE (EU100), die für mehrere Länder zutreffen können, sowie die unter dem Datenfeld ‚Land‘ genannten territorialen Gebiete, die mit einer abweichenden Länderkennung gemeldet werden müssen. Im Falle von Vertragspartnern, bei denen es sich um ausländische Niederlassungen handelt, ist für das Attribut Rechtsform (sofern gemäß Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten erforderlich) der Wert „FBRANCH“ zu melden. Bei Vertragspartnern, deren juristischer Sitz sich in einem anderen Land befindet, als deren Geschäftsanschrift, ist der juristische Sitz ausschlaggebend für die Angabe zum Land und zur Rechtsform. Vorgesellschaften von Kapitalgesellschaften, die bereits am Geschäftsverkehr teilnehmen (GmbH i.Gr., UG i.Gr.) werden grundsätzlich mit der Rechtsform GbR gemeldet Nach Eintrag der betreffenden Gesellschaft ins Handelsregister ist eine entsprechende Änderungsmeldung (Name, Rechtsform, Nationale Kennung) für die betreffende CP-ID erforderlich. 1 Bei Fonds, die einen LEI besitzen siehe hierzu Homepage des GLEIF (https://search.gleif.org/#/record/9845006A83CAFA1FBB69) 2 Die für Meldungen an die Bundesbank maßgebliche Liste der Rechtsformen ist verfügbar unter: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenstatistik/formate-xml > Formate XML > Code List. Deutsche Bundesbank Statistik Richtlinien Juli 2026 6.64 Kreditdaten- statistik Die Rechtsform DE501 (Gebietskörperschaften) ist ausschließlich für Einheiten zu verwenden, die in der Liste der Kernhaushalte aufgeführt sind und den ESVG-Teilsektoren S1311, S1312 und S1313 zugeordnet werden. Die Liste der Kernhaushalte enthält darüber hinaus auch Einheiten mit anderen Rechtsformen. Für alle Einheiten der zuvor genannten Sektoren werden diese explizit in der Liste der Kernhaushalte aufgeführt. Neben den länderspezifischen Rechtsformen können in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gebietsansässige Rechtsträger auch eine der folgenden europäischen Rechtsformen haben: – Europäische Aktiengesellschaft (SE); – Europäische Genossenschaft (SCE); – Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV); – Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Für Rechtsträger, die außerhalb der EU gebietsansässig sind, ist eine der folgenden Optionen zu melden (und zwar diejenige, die die länderspezifische Rechtsform des jeweiligen Vertragspartners am besten wiedergibt): – Kapitalgesellschaft; – Genossenschaft; – Personengesellschaft; – Einzelunternehmer; – Gesellschaft mit beschränkter Haftung; – sonstige. Obgleich Investmentvermögen für Zwecke der AnaCredit-Berichterstattung ähnlich wie ausländische Niederlassungen behandelt werden, ist in den Vertragspartner-Stammdaten eines Vertragspartners, der ein Investmentvermögen ist, im Datenfeld Rechtsform ebenfalls ein Wert zu melden. Sofern in einem konkreten Fall nicht eine Rechtsform aus der entsprechenden Liste zutrifft, ist hier der Wert „SPFUND“ zu melden. Erfolgt bei einem Vertragspartner ein Rechtsformwechsel (z. B. von einer GmbH zu einer AG), so wird dieser mittels Deltameldung übermittelt. Die Vertragspartnerkennung bleibt dabei unverändert.
Andere Versionen (1)
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In diesem Datenfeld wird die Art des Unternehmens wie im nationalen Rechtssystem definiert gemeldet. Je nach Sitzland des Vertragspartners werden die zulässigen Optionen in der „Liste der Rechtsformen“2) aufgeführt. Für Vertragspartner in einem EU-Staat sollen keine Rechtsformen verwendet werden, die mit „RW“ beginnen. Das Datenfeld Nationale Kennung muss ebenfalls konsistent zur Rechtsform gemeldet werden. Für Vertragspartner in den EU-Staaten bedeutet das, dass die betroffenen Datenfelder grundsätzlich mit der gleichen zweibuchstabigen Länderkennung beginnen müssen (Beispiel: CNTRY = DE, LGL_FRM = DE201 und Nationale Kennung = DE_TRD_RGSTR_CD). Ausnahmen bilden hierbei der Wert ‚SPFUND‘, die nicht länderspezifischen Rechtsformen, wie beispielsweise die SE (EU100), die für mehrere Länder zutreffen können, sowie die unter dem Datenfeld ‚Land‘ genannten territorialen Gebiete, die mit einer abweichenden Länderkennung gemeldet werden müssen. Im Falle von Vertragspartnern, bei denen es sich um ausländische Niederlassungen handelt, ist für das Attribut Rechtsform (sofern gemäß Meldeschema Vertragspartner-Stammdaten erforderlich) der Wert „FBRANCH“ zu melden. Bei Vertragspartnern, deren juristischer Sitz sich in einem anderen Land befindet, als deren Geschäftsanschrift, ist der juristische Sitz ausschlaggebend für die Angabe zum Land und zur Rechtsform. Vorgesellschaften von Kapitalgesellschaften, die bereits am Geschäftsverkehr teilnehmen (GmbH i.Gr., UG i.Gr.) werden grundsätzlich mit der Rechtsform GbR gemeldet Nach Eintrag der betreffenden Gesellschaft ins Handelsregister ist eine entsprechende Änderungsmeldung (Name, Rechtsform, Nationale Kennung) für die betreffende CP-ID erforderlich. 1 Bei Fonds, die einen LEI besitzen siehe hierzu Homepage des GLEIF (https://search.gleif.org/#/record/9845006A83CAFA1FBB69) 2 Die für Meldungen an die Bundesbank maßgebliche Liste der Rechtsformen ist verfügbar unter: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenstatistik/formate-xml > Formate XML > Code List. Deutsche Bundesbank Statistik Richtlinien Januar 2026 6.64 Kreditdaten- statistik Die Rechtsform DE501 (Gebietskörperschaften) ist ausschließlich für Einheiten zu verwenden, die in der Liste der Kernhaushalte aufgeführt sind und den ESVG-Teilsektoren S1311, S1312 und S1313 zugeordnet werden. Die Liste der Kernhaushalte enthält darüber hinaus auch Einheiten mit anderen Rechtsformen. Für alle Einheiten der zuvor genannten Sektoren werden diese explizit in der Liste der Kernhaushalte aufgeführt. Neben den länderspezifischen Rechtsformen können in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gebietsansässige Rechtsträger auch eine der folgenden europäischen Rechtsformen haben: – Europäische Aktiengesellschaft (SE); – Europäische Genossenschaft (SCE); – Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV); – Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ). Für Rechtsträger, die außerhalb der EU gebietsansässig sind, ist eine der folgenden Optionen zu melden (und zwar diejenige, die die länderspezifische Rechtsform des jeweiligen Vertragspartners am besten wiedergibt): – Kapitalgesellschaft; – Genossenschaft; – Personengesellschaft; – Einzelunternehmer; – Gesellschaft mit beschränkter Haftung; – sonstige. Obgleich Investmentvermögen für Zwecke der AnaCredit-Berichterstattung ähnlich wie ausländische Niederlassungen behandelt werden, ist in den Vertragspartner-Stammdaten eines Vertragspartners, der ein Investmentvermögen ist, im Datenfeld Rechtsform ebenfalls ein Wert zu melden. Sofern in einem konkreten Fall nicht eine Rechtsform aus der entsprechenden Liste zutrifft, ist hier der Wert „SPFUND“ zu melden.
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.