CN0586_DE - Diese Validierungsregel überprüft, ob Institutioneller Sektor und…
Definition
IF [Counterparty reference.Economic activity] <> {} AND [Counterparty reference.Institutional Sector] <> {} AND [Counterparty reference.Legal form] = 'DE501' THEN [Counterparty reference.Economic activity.substring(0,2)] = '84' AND [Counterparty reference.Institutional Sector.substring(0,3)] = ‘S13’
Kurzbeschreibung
Diese Validierungsregel überprüft, ob Institutioneller Sektor und Wirtschaftszweigklassifikation im Falle der Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) übereinstimmend gemeldet wurden. Datensätze werden abgelehnt, sofern sie gegen diese Regel verstoßen. Abgelehnte Datensätze müssen korrigiert und erneut eingereicht werden.
Versionen
Quelldokument
- Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln Version 22, gültig ab/valid from 01.08.2026 30.01.2026 (Version 22, nicht die neueste Fassung)
Betrifft folgende Attribute
Gehört zu Datensatz
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.