CN0595_GSR_DE - Wenn die Rechtsform einer in Deutschland gebietsansässigen eingetragenen Gesellschaft…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

IF [Counterparty reference.Legal form] = 'DE111' THEN [Counterparty reference.DE TRD RGSTR CD.subs_ _ _ tring(0,3).toUpperCase()] = 'GSR'

Kurzbeschreibung

Wenn die Rechtsform einer in Deutschland gebietsansässigen eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) gemeldet wird, muss der Registereintrag (sofern befüllt) mit "GsR" bzw. "GSR" beginnen. Datensätze werden abgelehnt, sofern sie gegen diese Regel verstoßen. Abgelehnte Datensätze müssen korrigiert und erneut eingereicht werden.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensatz

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.