RI0150_DE - Falls ein Vertragspartner eine direkte Muttergesellschaft hat, muss der…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

([Counterparty reference.Immediate parent undertaking identifier], [Counterparty reference.Immediate parent undertaking identifier type]) EXISTS IN { ([Counterparty reference.Counterparty identifier], [Counterparty reference.Counterparty identifier type])} WHERE [Counterparty reference.Immediate parent undertaking identifier] <> {}

Kurzbeschreibung

Falls ein Vertragspartner eine direkte Muttergesellschaft hat, muss der Vertragspartner-Stammdatensatz für die direkte Muttergesellschaft gemeldet werden. Wenn diese Einheit eine geschützte Person ist, muss kein Vertragspartner-Stammdatensatz vorhanden sein. Datensätze werden abgelehnt, sofern sie gegen diese Regel verstoßen. Diese Datensätze müssen korrigiert und erneut eingereicht werden.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Counterparty reference
Auslösende Bedingung
[Counterparty reference. Immediate parent undertaking identifier] <> {}
Referenzierter Datensatz
Counterparty reference

Versionen

Quelldokument

Betroffener Datensatz

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.