AC0273 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Einheit, die eine oberste…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Aktuell gültig: 22 Entfällt ab 01.02.2027 (Edition 23)

Definition

LET X <> Y AND Y <> Z. IF [Y.Ultimate parent undertaking identifier type] = [Z.Counterparty Identifier Type] AND [Y.Ultimate parent undertaking identifier] = [Z.Counterparty Identifer]

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel stellt sicher, dass eine Einheit, die eine oberste Muttergesellschaft hat, nicht die oberste Muttergesellschaft einer anderen Einheit sein kann.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.