CD0020_DE - Trifft auf alle kreditbezogenen Daten von Instrumenten zu, bei denen die beobachtete…
Definition
[Counterparty reference.Address: country] NOT IN {[REPORTING MEMBER STATE]} WHERE [Counterparty reference.Counterparty identifier] = [Counterparty reference.Observed agent identifier] AND [Counterparty reference.Counterparty identifier type] = "Bankleitzahl"
Kurzbeschreibung
Trifft auf alle kreditbezogenen Daten von Instrumenten zu, bei denen die beobachtete Einheit nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässig ist. Die Bundesbank hat entsprechend dem Meldeschema, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/867, einige Meldeerleichterungen ausgesprochen.
Versionen
Quelldokument
- Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln Version 22, gültig ab/valid from 01.08.2026 30.01.2026 (Version 22, nicht die neueste Fassung)
Betrifft folgende Attribute
Gehört zu Datensätzen
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.