CD0020_DE - Trifft auf alle kreditbezogenen Daten von Instrumenten zu, bei denen die beobachtete…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Vollständigkeit – Kreditbezogene Datensätze Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

[Counterparty reference.Address: country] NOT IN {[REPORTING MEMBER STATE]} WHERE [Counterparty reference.Counterparty identifier] = [Counterparty reference.Observed agent identifier] AND [Counterparty reference.Counterparty identifier type] = "Bankleitzahl"

Kurzbeschreibung

Trifft auf alle kreditbezogenen Daten von Instrumenten zu, bei denen die beobachtete Einheit nicht in einem Berichtsmitgliedsstaat ansässig ist. Die Bundesbank hat entsprechend dem Meldeschema, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/867, einige Meldeerleichterungen ausgesprochen.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.