Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln Version 23, gültig ab/ valid from 01.02.2027 31.07.2026

30.07.2026 Ausgabe Version 23

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtes Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln (inklusive Plausibilisierungen) für die Kreditdatenstatistik AnaCredit. Das Dokument liegt in Version 23 vor und ist gemäß Versionsführung ab dem 01.02.2027 gültig; frühere Versionen (u. a. gültig ab 01.02.2025, 01.08.2025, 01.02.2026 und 01.08.2026) werden mit ihren jeweiligen Änderungen aufgeführt. Es ergänzt die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) und die AnaCredit Reporting Manuals der EZB und beschreibt alle von der Bundesbank angewandten Validierungs- und Plausibilisierungsregeln zur Sicherung der Datenqualität, ohne selbst rechtsverbindlich zu sein. Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Verordnung (EU) 2016/867 (EZB/2016/13), die statistische Anordnung der Deutschen Bundesbank (Mitteilung Nr. 8001/2016) und die Richtlinien zur Kreditdatenstatistik. Inhaltlich werden Syntax und Logik der Validierungsdefinitionen erläutert sowie die Kategorien Referentielle Integrität, Vollständigkeit (Vertragspartner-Stammdaten und kreditbezogene Datensätze), Konsistenz, Vollständigkeit der Meldung (Entities Completeness), Delivery Notification Errors, Formalprüfungen und Plausibilisierungen beschrieben, einschließlich der Rückmeldungslogik (AK0001–AK0003) und Ablehnung von Daten. Die Versionsführung listet zahlreiche spezifische Anpassungen und neue Regeln (z. B. CNTRY_LGL_FRM_CNSTNCY, INVALID_GEN_IDENTIFIER, DSTNC_BNCHMRK_IR, PSTL_CD_DS_TW, INVALID_PRTCTD_C, CN_ENTRPRS_SZ_DT_01/02, CN_BLNC_SHT_NA, CN_ANNL_TRNVR_CRRNCY_NA, AC0294_QCORP, CN0599X_DE) sowie die Löschung veralteter Validierungsregeln. Der umfangreiche Anhang enthält eine tabellarische Übersicht aller betroffenen Datensätze und Attribute des AnaCredit-Datenmodells (u. a. Vertragspartner-Stammdaten, Instrumenten-, Finanz-, Sicherheiten-, Risiko- und Ausfalldaten) und stellt damit den technischen Bezug zu den Meldeanforderungen und zur Technischen Spezifikation der Stamm- und Kreditdatenmeldungen her.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (458)

Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente