CN0621_DE - Diese Validierungsregel überprüft, dass für ein Instrument der gleiche Vertragspartner…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

Let A := {[Counterparty-instrument.Counterparty role]} for ([Counterparty-instrument.Observed agent identifier], [Counterparty-instrument.Contract identifier], [Counterparty-instrument. Instrument identifier], [Counterparty-instrument.Counterparty identifier], [Counterparty-instrument.Counterparty identifier type]) THEN 'Creditor' IN A IF AND ONLY IF 'Debtor' NOT IN A

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel überprüft, dass für ein Instrument der gleiche Vertragspartner nicht gleichzeitig für die Rollen des Gläubigers und Schuldners gemeldet wird. Dies geschieht indem die Kombination der eindeutigen Identifikatoren mit der Rolle des Vertragspartners verglichen wird.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.