CN0876 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass der Betrag der Rückstellungen bezogen auf…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

IF [Accounting.Provisions associated to off-balance sheet exposures] <> 'Non-applicable' THEN [Accounting.Provisions associated to off-balance sheet exposures] < = [Financial.Off-balance sheet amount]

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel stellt sicher, dass der Betrag der Rückstellungen bezogen auf außerbilanzielle Forderungen nicht höher sein darf als der außerbilanzielle Wert selbst.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensatz

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.