CN1001 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass der im Attribut “Leistungsstatus des…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

IF [Accounting.Type of impairment] = “Stage 1 (IFRS)” THEN [Accounting.Performing status of the instrument] = “Performing”

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel stellt sicher, dass der im Attribut “Leistungsstatus des Intruments” gemeldete Wert konsistent ist mit dem im Attribut “Art der Wertminderung” gemeldeten Wert. Das bedeutet, dass sofern die „Art der Wertminderung“ mit „Stufe 1 (IFRS)“ gemeldet wird, muss auch der „Leistungssatus des Instruments“ mit „Vertragsgemäß bedient“ gemeldet werden.

Gültig ab (Meldestichtag): 2024-07-31

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensatz

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.