RI0191_DE - Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerausfalls existiert, muss auch ein…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

([Counterparty default.Observed agent identifier], [Counterparty default.Counterparty identifier], [Counterparty default.Counterparty identifier type]) EXISTS IN { (([Counterparty-instrument.Observed agent identifier], [Counterparty-instrument.Counterparty identifier], [Counterparty-instrument. Counterparty identifier type]) | [Counterparty-instrument.Counterparty role] = 'Debtor')} UNION { ([Protection provider.Observed agent identifier], [Protection provider.Protection provider identifier], [Protection provider.Protection provider identifier type])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerausfalls existiert, muss auch ein Vertragspartner-Instrument-Datensatz vorhanden sein, in dem der Vertragspartner die Rolle des Schuldners einnimmt, oder es muss ein Datensatz zu Daten zu Vertragspartner-empfangene Sicherheiten vorhanden sein, in dem der Vertragspartner die Rolle des Sicherungsgebers einnimmt.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Counterparty default
Referenzierter Datensatz
Counterparty-instrument / Protection provider
Referenzierte Bedingung
[Counterpartyinstrument. Counterparty role] = 'Debtor'

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.