RI0191_DE - Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerausfalls existiert, muss auch ein…
Definition
([Counterparty default.Observed agent identifier], [Counterparty default.Counterparty identifier], [Counterparty default.Counterparty identifier type]) EXISTS IN { (([Counterparty-instrument.Observed agent identifier], [Counterparty-instrument.Counterparty identifier], [Counterparty-instrument. Counterparty identifier type]) | [Counterparty-instrument.Counterparty role] = 'Debtor')} UNION { ([Protection provider.Observed agent identifier], [Protection provider.Protection provider identifier], [Protection provider.Protection provider identifier type])}
Kurzbeschreibung
Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerausfalls existiert, muss auch ein Vertragspartner-Instrument-Datensatz vorhanden sein, in dem der Vertragspartner die Rolle des Schuldners einnimmt, oder es muss ein Datensatz zu Daten zu Vertragspartner-empfangene Sicherheiten vorhanden sein, in dem der Vertragspartner die Rolle des Sicherungsgebers einnimmt.
Referenzprüfung
- Auslösender Datensatz
Counterparty default- Referenzierter Datensatz
Counterparty-instrument / Protection provider- Referenzierte Bedingung
[Counterpartyinstrument. Counterparty role] = 'Debtor'
Versionen
- Ältere Version (22)
- Keine Änderungen zur Vorgängerversion.
Quelldokument
Betroffene Datensätze
Verwendete Attribute
Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.
- Counterparty role (Rolle des Vertragspartners) (Bedingung)
- Counterparty identifier (Vertragspartnerkennung) (Schlüssel)
- Counterparty identifier type (Typ der Vertragspartnerkennung) (Schlüssel)
- Observed agent (Beobachtete Einheit) (Schlüssel)
- Protection provider identifier (Kennung des Sicherungsgebers) (Schlüssel)
- Protection provider identifier type (Typ der Kennung des Sicherungsgebers) (Schlüssel)
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.