RI0100 - Falls ein Rechnungslegungsdatensatz existiert, dann muss auch ein Finanzdatensatz…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

([Accounting.Observed agent identifier], [Accounting.Contract identifier], [Accounting.Instrument identifier]) EXISTS IN { ([Financial.Observed agent identifier], [Financial.Contract identifier], [Financial.Instrument identifier])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Rechnungslegungsdatensatz existiert, dann muss auch ein Finanzdatensatz existieren, da die drei Tabellen (einschließlich der Instrumenten-Tabelle) das Instrument umfassend beschreiben.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Accounting
Referenzierter Datensatz
Financial

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.